Teilnahme von Sonderständen
„Sonderstände” sind:
- Gastronomen (Anbieter von Speisen und Getränken, Imbisse)
- Anbieter von Lebensmitteln (verpackt bzw. nicht zum Direktverzehr)
- Anbieter von Pflanzen
- Schausteller (z.B. Fahrgeschäfte)
- Versteigerer (auch Propagandisten oder Rappo genannt)
Diese werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zugelassen.
Eine unangemeldete Teilnahme ist nicht vorgesehen.
Es können individuelle Preisvereinbarungen getroffen werden.
Unser Reservierungsbüro nimmt gerne Ihre Bewerbung entgegen.
